Das Jahr 1933 – Vom Faschismus als Bewegung zum Faschismus an der Macht

 

 

Am 23.3.1933 tritt das Ermächtigungsgesetz in Kraft.

Die Abgeordneten der NSDAP und insgesamt sieben weiterer Parteien nahmen das Ermächtigungsgesetz mit 444 Stimmen („Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“) an. Damit war die zentrale Voraussetzung für den systematischen Übergang von der Demokratie in die nationalsozialistische Diktatur geschaffen. Die 94 anwesenden Abgeordneten der SPD stimmten ungeachtet der massiven Drohungen als einzige Fraktion geschlossen gegen die Selbstentmachtung des Parlaments.
„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“
Die Krolloper, in der aufgrund des Interner Link: Reichstagsbrands
die Sitzung des Parlaments stattfand, wurde von SA- und SS-Mitgliedern bewacht, um die Abgeordneten einzuschüchtern. Der Sitzungssaal war zudem erstmals mit einer großen Hakenkreuzfahne „geschmückt“.
26 Abgeordnete der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) waren bereits verhaftet oder geflohen und konnten nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die 81 Abgeordneten der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) konnten ebenfalls nicht mit abstimmen, da ihre Mandate kurz nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar annulliert worden waren.

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