Das Kriegsverbrecher Tribunal vor 75 Jahren, am 20. November in Nürnberg

Foto: wikipedia Auf der Anklagebank: Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel (vorne), Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel (dahinter)

Chefankläger der Nürnberger Prozesse „Sie bereuten nichts“

https://www.youtube.com/watch?v=B2sLHzHbXOQ

Benjamin Ferencz ist der letzte lebende Chefankläger der Nürnberger Prozesse. Im Interview mit den tagesthemen spricht der 100-Jährige über Menschen, die zu Massenmördern wurden, über Gerechtigkeit und den heutigen Antisemitismus.

tagesthemen: In Nürnberg haben Sie 22 Angehörige der SS vor Gericht gestellt. Was war das für ein Gefühl, diesen Angeklagten gegenüberzustehen, angesichts des Grauens, das Sie bei der Befreiung von Konzentrationslagern wie Buchenwald mit eigenen Augen gesehen hatten?

Benjamin Ferencz: Es war furchtbar. Ich habe auch nicht wirklich die Angeklagten gesehen. Diese waren ja noch nicht angeklagt, als ich nach Buchenwald und in die anderen Lager kam. Vielmehr sah ich immer noch die Leichen, die dort auf dem Boden gelegen hatten. Die Krematorien, die noch liefen. Die toten Körper, die aufeinandergestapelt waren wie Brennholz. Menschen, die auf allen Vieren im Dreck nach einem Stück Brot suchten. Menschen, die am Verhungern waren. Das waren die Bilder, die ich vor Augen hatte.

Die einzelnen Angeklagten sah ich damals nicht. Ich hatte sie ja ausgesucht, aus 3000 Mitgliedern der SS, deren Aufgabe es gewesen war, alle Juden zu töten. Ich habe eine Weile gebraucht, um zu entscheiden, welche dieser 3000 Männer ich vor Gericht stellen würde

Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

Anklageschrift – Nürnberg – Internationaler Militärgerichtshof (1945)

Der erste – und einzige – Prozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof wurde vom 20. November 1945 bis 1. Oktober 1946 in Nürnberg durchgeführt. Der ursprüngliche Plan der Alliierten, weitere Prozesse vor diesem Militärgerichtshof durchzuführen, war aufgrund von Querelen zwischen den Alliierten fallengelassen worden. Bei den Alliierten hatten sich inzwischen unterschiedliche Interessen und Vorstellungen entwickelt, welche Kreise in welchem Umfang zu verfolgen seien.

So ermächtigte der Alliierte Kontrollrat mit einem dem Londoner Statut nachgebildeten Kontrollratsgesetz Nr. 10[8] vom 20. Dezember 1945, betreffend die „Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden, oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben“, (nun) die Befehlshaber der einzelnen Besatzungszonen, Nachfolgeprozesse vor Gerichten der jeweiligen Besatzungsmacht zu führen.

Unter Kriegsverbrechen wurden Delikte verstanden, die bereits in den Haager Abkommen vor dem Ersten Weltkrieg definiert worden waren: Tötung oder Misshandlung von Kriegsgefangenen, Hinrichtung von Geiseln, Verschleppung zur Zwangsarbeit etc. Unter Verbrechen gegen die Menschlichkeit fielen vor allem die Verfolgung und Vernichtung der Juden und die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, also Tötungsdelikte, die in allen zivilisierten Staaten verfolgt wurden. Unter Verbrechen gegen den Frieden wurde der Angriffskrieg verstanden, ein bis zu diesem Zeitpunkt nicht kodifiziertes Delikt.

Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau.
Foto: Wikipedia

Die zu Haftstrafen verurteilten Angeklagten wurden am 18. Juli 1947 ins Kriegsverbrechergefängnis Spandau verlegt und verblieben unter Vier-Mächte-Rechtsprechung.[9]

Quelle: ARD und wikipedia