80. Jahrestag des Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma. „Dikh He Na Bister – Schau hin und vergiss nicht!“
Neben der Fremdenfeindlichkeit, der Sinti und Roma in Europa von Anfang an ausgesetzt waren, lag der nationalsozialistischen Verfolgung dieses Volkes die veränderte Wahrnehmung zugrunde, die sich im Zuge der Modernisierung Europas im 17. – 18. Jahrhundert gebildet und zur Entstehung des sogenannten Antiziganismus geführt hatte. Laut dieser Ideologie stellten Sinti und Roma durch ihre pure Existenz eine Bedrohung für die Werte der modernen Kultur dar. Ihr Lebensstil wurde in der Mehrheitskultur ein Synonym für Andersartigkeit und Rückständigkeit, ein „soziales Problem“ oder auch„Übel“, das es mittels einer Politik der Zwangsassimilation zu beseitigen galt. Mit der Zeit wurden die Kultur und der Lebensstil der Sinti und Roma als biologisch verankert angesehen und sie selbst als eine andere, minderwertige Rasse, deren Eigenschaften nicht durch Assimilation verändert werden konnten. Dies war der Anfang des Prozesses, der letztendlich zum Völkermord an den Sinti und Roma führte.
Die Lage der Sinti und Roma im Reichsgebiet nach der Machtergreifung Hitlers war das Ergebnis von mehreren Entwicklungen und Maßnahmen. Zum Ersten wurden die bereits bestehenden, diskriminierenden Vorschriften verschärft, so dass die Behörden immer weiterreichende Kontrolle über Sinti und Roma erlangten. Zum Zweiten wurde ihnen die Möglichkeit genommen, ein Leben nach der eigenen Tradition zu führen, gleichzeitig wurden sie aber auch davon abgehalten, sich zu integrieren. Zum Dritten fanden neue, pseudowissenschaftliche Registrierungs- und Klassifizierungsprozeduren in der Praxis immer breitere Anwendung. Schlussendlich wurden auch neue, auf der Rassenideologie basierende Regelungen und Verordnungen gegen Sinti und Roma erlassen, die zu ihrem Ausschluss aus der Gesellschaft führten. Ähnlich erging es auch den Sinti und Roma in anderen europäischen Ländern, insbesondere in denjenigen, in denen die Modernisierung am weitesten fortgeschritten war.
Die Rechtsprechung des NS-Staates bediente sich zunehmend rassistischer Formulierungen. Auch in den Aussagen der nationalsozialistischen Beamten waren sie längst gang und gäbe. Der rassistische Charakter der gegen Sinti und Roma gerichteten Regelungen äußerte sich besonders deutlich im Sterilisationsprogramm der 1930er Jahre. Diesem lag die sogenannte Eugenik zugrunde – ein Konzept, die Gesellschaft durch gezielte Steue- rung der natürlichen Auslese zu optimieren, das ursprünglich auf körperlich und geistig Behinderte angewandt werden sollte. Mit der Entwicklung der Rassenideologie wurde das Sterilisationsprogramm jedoch schon bald auch auf Sinti und Roma erweitert. Die Sterilisierung war nur der erste Schritt auf dem Weg zum Völkermord.
In den Durchführungsverordnungen zu den Nürnberger Gesetzen von 1935 wurde ein Eheverbot zwischen Sinti bzw. Roma und„reinrassigen“ Deutschen verhängt. Auch weitere grundlegende Bürgerrechte wurden eingeschränkt, dies erfolgte jedoch schrittweise, so dass Sinti und Roma z.B. 1940-1941 noch in die deutsche Armee eingezogen werden konnten.
Die Rassenideologie, die der Verfolgung von Sinti und Roma zugrunde lag, erzwang schließlich die Gründung einer Einrichtung zur „Rassenforschung“, deren Ergebnisse die Grundlage der Vorgehensweise gegen das gesamte Volk bilden sollten. Eine solche Einrichtung wurde 1936 ins Leben gerufen und war ab 1937 als Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle unter der Leitung von Dr. Robert Ritter tätig.
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Forschungsstelle war es, Kriterien für die rassische Klassifizierung von Sinti und Roma aufzustellen und die Menschen nach diesen Kriterien in Kategorien einzuordnen. Laut einer Definition, die von der Forschungsstelle erarbeitet wurde, reichte es, wenn einer der Urgroßeltern einer beliebigen Person als „Zigeuner“ klassifiziert wurde, um diese Person als sogenannten „Zigeunermischling“ mit 1/8 „Zigeunerblut“ einzustufen und auf dieser Grundlage zu verfolgen.
Dass das Rassenkriterium ausschlaggebend für die Politik gegenüber Sinti und Roma sein würde, wurde bereits in dem Erlass zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“ vom 8. Dezember 1938 angekündigt. Darin ist zu lesen, dass die „Zigeunerfrage“ als Rassenfrage zu behandeln sei. In der heutigen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland gilt dieser Erlass als der Beginn der staatlich organisierten Verfolgung der Sinti und Roma aus rassischen Gründen. Daher haben alle Sinti und Roma, die nach diesem Datum Opfer von Verfolgungen wurden, Anspruch auf Entschädigung.
Der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bedeutete für die deutschen Sinti und Roma eine weitere Phase der gesellschaftlichen Ausgrenzung – Deportationen. Diese begannen im Mai 1940. Ca. 2800 Sinti und Roma wurden in das besetzte Polen deportiert, wo sie in jüdischen Ghettos oder in Arbeitslagern untergebracht wurden. Später wurde diese Umsiedlungsaktion jedoch unterbrochen, nicht zuletzt aufgrund der Proteste der Behörden in den besetzten Gebieten, die darauf nicht vorbereitet waren. Einige der Deportierten schafften es, von ihrem Ankunftsort zu fliehen und zurück ins Reich zu gelangen. Diejenigen, die dageblieben waren, wurden in Massenhinrichtungen im Jahre 1943 ermordet.
Eine weitere große Deportationswelle von Sinti und Roma in das besetzte Polen fand im November 1941 im Zuge der soge- nannten„Räumung“ der Ostgebiete statt, für die Adolf Eichmann zuständig war. Die Opfer dieser Räumungsaktion waren österreichische Sinti und Roma. Aus Österreich wurden insgesamt ca. 5000 Menschen deportiert und in einem abgesonderten Teil des Ghettos Litzmannstadt untergebracht. Ca. 600 von ihnen starben dort infolge einer Typhusseuche und der unmenschlichen Lebensbedingungen. Die Überlebenden wurden Ende 1941 ins Lager Kulmhof überstellt und dort Anfang Januar 1942 in speziell hergerichteten Lastwagen durch Abgase ermordet.
Das Ziel der dritten und größten Deportationswelle der europäischen Sinti und Roma war das KL Auschwitz. Die Grundlage dieser Deportationen bildete der sogenannte Auschwitz-Erlass von Heinrich Himmler vom 16. Dezember 1942. Die organisatorischen Fragen wurden bei einer Konferenz am 15. Januar 1943 im Reichskriminalpolizeiamt in Berlin besprochen. Einige Roma-Aktivisten und -Forscher sehen diese Konferenz als die Entsprechung der Wannseekonferenz, die ein Jahr zuvor die Vernichtung der europäischen Juden besiegelt hatte. Nun waren Sinti und Roma an der Reihe.
Das KL Auschwitz war zwar die größte Vernichtungsstätte der Sinti und Roma im besetzten Polen, doch sie wurden auch in an- deren Lagern – Kulmhof, Treblinka, Bełżec und Sobibór – ums Leben gebracht. Gelegentlich fanden auch Hinrichtungen in Konzentrationslagern statt, die an sich keine Vernichtungsfunktion hatten, z.B. in Buchenwald und Ravensbrück.
Die größte Vernichtungsstätte der europäischen Sinti und Roma neben Auschwitz war aller Wahrscheinlichkeit nach das Lager Jasenovac. Gegründet wurde es von der kroatischen Regierung unter Ante Pavelić, einem Verbündeten der Nazis. Die Vernichtung der Roma nahm hier einen besonders brutalen Verlauf an. Auf Folter und Vergewaltigungen folgten Massenerschießungen, viele Opfer wurden auch erstochen oder mit Stöcken erschlagen. Die genaue Anzahl der Todesopfer von Jasenovac ist unmöglich zu ermitteln. Laut neuesten Forschungen von kroatischen Historikern waren es ca. 16 000 Roma. Auf dem gesamten Gebiet des faschistischen Kroatien kamen nahezu alle Roma ums Leben.
Im KL Auschwitz wurden hauptsächlich Sinti und Roma aus dem „Dritten Reich“ (inklusive Österreich) sowie aus dem Protektorat Böhmen und Mähren ermordet. Schätzungsweise kamen ca. 70- 80% der deutschen und österreichischen Sinti und Roma ums Leben; bei den tschechischen Sinti und Roma war der Anteil der Verstorbenen noch höher. Die drittgrößte Opfergruppe des KL Auschwitz unter den Sinti und Roma kam aus dem besetzten Polen. Im Laufe des Zweiten Weltkriegs starben insgesamt acht- bis dreizehntausend polnische Roma, d.h. ein Drittel aller Roma, die vor Ausbruch des Krieges auf polnischem Staatsgebiet gelebt hatten. Diese Daten sind jedoch sehr unpräzise.
In meisten Roma aus Polen und der Sowjetunion wurden in Massenhinrichtungen ermordet, die von der deutschen Polizei, Wehrmachts- und SS-Truppen, insbesondere den sogenannten Einsatzgruppen durchgeführt wurden, manchmal auch mit Unterstützung der lokalen Polizei.
In den besetzten Gebieten der Sowjetunion fand der systematische Völkermord an den Roma hauptsächlich 1942 statt. In den von der Heeresgruppe Nord besetzten Gebieten trugen insbesondere die Roma in Lettland hohe Verluste davon; fast die Hälfte der 4000 lettischen Roma wurden ermordet. Auch die Roma im Einsatzgebiet der Heeresgruppe Mitte hatten sehr unter der Besatzung zu leiden, insbesondere da es in diesem Gebiet einen hohen Anteil an Roma gab. Genau dort, in der Nähe von Smolensk, befanden sich nämlich die Roma-Kolchosen, eine frühe Erscheinungsform der kommunistischen Nationalitätenpolitik. Im Hinblick auf das Einsatzgebiet der Heeresgruppe Süd ist zu unterscheiden zwischen der Ostukraine, wo es im August 1942 zu der wahrscheinlich größten Massenhinrichtung der Roma in den besetzten Gebieten der UdSSR kam, in der fast 2000 Roma aus Tschernihiw und Umgebung erschossen wurden, und der Krim, auf der ca. 70% der dort ansässigen Roma ums Leben kamen.
Im besetzten Serbien wurden die Roma von Anfang an festgenommen und zur Zwangsarbeit geschickt. Ähnlich wie die Juden wurden auch sie Opfer von sogenannten Vergeltungsaktionen. Dabei wurden für jeden von Partisanen getöteten deutschen Soldaten 100 Geiseln ermordet. Laut manchen Quellen wird die Zahl der Todesopfer unter den Roma in Serbien auf ca. 20 000 geschätzt. Viele schafften es jedoch, zu fliehen und sich dem Widerstand anzuschließen.
Im den ehemals jugoslawischen Gebieten, die durch Italien (Montenegro, Teile Sloweniens) und Bulgarien (Mazedonien) besetzt waren, wurden die Roma in der Regel nicht verfolgt, obwohl auch sie in Internierungslager oder Zwangsarbeitslager eingewiesen werden konnten. In einer ähnlichen Lage befanden sich auch die muslimischen Roma in Bosnien, das unter kroatischer Kontrolle stand.
In den besetzten Ländern Westeuropas war die Lage der Sinti und Roma sehr unterschiedlich. In Frankreich wurden sie in gesonderten Lagern interniert. In Belgien wurden sie zum Teil nach Auschwitz, zum Teil in Arbeits- und Konzentrationslager im Reichsgebiet überstellt. Die meisten Sinti und Roma aus den Niederlanden wurden ins KL Auschwitz deportiert und kamen dort ums Leben.
Sehr unterschiedlich gestaltete sich die auch Lage der Sinti und Roma in den Ländern, die Verbündete des „Dritten Reiches“ waren (außer Kroatien). In Italien wurden sie in Internierungslagern inhaftiert. In Rumänien wurden ca. 25 000 Roma in die dem rumänischen Staat zuerkannte Provinz Transnistrien de- portiert, wo die meisten an Hunger und Krankheiten starben. Die überwältigende Mehrheit der ca. 200 000 Roma in Rumänien war zunächst jedoch kaum Verfolgungen ausgesetzt. Die bulgarischen Roma, ebenso wie die bulgarischen Juden, wurden von der Vernichtung verschont. Sie mussten jedoch Zwangsarbeit bei diversen öffentlichen Arbeiten leisten. In der Slowakei wurden männliche Roma in Arbeitslager eingewiesen, in denen sehr schwere Lebensbedingungen herrschten. Nach dem Ausbruch des Slowakischen Nationalaufstandes 1944 wurden einige der Arbeitslager in Konzentrationslager umfunktioniert, in denen viele Roma an Krankheiten starben oder erschossen wurden. Nach der Niederschlagung des Aufstandes wurden die Roma, die der Teilnahme daran verdächtigt wurden, hingerichtet oder in Konzentrationslager im Reichsgebiet deportiert. In Ungarn setzte die staatlich organisierte Verfolgung der Roma 1944 ein, als ungarische Faschisten, die sogenannten Pfeilkreuzler, an die Macht kamen. Sie wiesen die Roma in Arbeits- oder Konzentrationslager ein, in denen viele infolge der schweren Lebensbedingungen ums Leben kamen.
Es ist nahezu unmöglich zu bestimmen, wie viele Roma insgesamt den Verfolgungen zum Opfer fielen. Die Täter haben ihre Verbrechen an den Roma nicht genau dokumentiert, zudem existieren auch keine vertrauenswürdigen Statistiken zur Anzahl der in Europa lebenden Roma aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg. Anhand der bis heute erhaltenen Quellen kann von nahezu 200 000 Opfern ausgegangen werden. In Wirklichkeit ist diese Zahl jedoch hö- her und umfasst aller Wahrscheinlichkeit nach ca. 500 000 Todesopfer.
Deportation von Sinti und Roma am 22. Mai 1940, Asperg
Auf Befehl der deutschen Behörden verbrennen die Juden aus dem Ghet- to Litzmannstadt die restliche Habe der Sinti und Roma, die nach Kulm- hof in den Tod geschickt wurden
Sinti und Roma in Auschwitz
Memoria 10/July 2018
The last stage of the functioning of the ‘Zigeunerlager’ in the Birkenau Camp
Recent research by historians of the Auschwitz Museum
Die Vernichtung der europäischen Roma im KL Auschwitz
Besucherguide
Photo of KL Auschwitz taken by Jaroslaw Praszkiewicz
Hintergrund und Verlauf der Verfolgung von Sinti und Roma in der NS-Zeit
Auszug aus „Die Vernichtung der europäischen Roma im KL Auschwitz“
Sign of Block 11; photo taken by Jaroslaw Praszkiewicz.
Block 11
Auszug aus „Die Vernichtung der europäischen Roma im KL Auschwitz“