Der INF-Vertrag – Wir fordern eigene Initiativen der Bundesregierung zur Erhaltung des “Open-Skies-Abkommens“

Foto Wikipedia – US-amerikanische Atlas-B-Interkontinentalrakete der ersten Generation (1958)

Der INF-Vertrag (en. Intermediate Range Nuclear Forces Treaty, dt. Mittelstrecken-Nuklearstreitkräfte-Vertrag oder Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme)[1] bezeichnet ein Bündel bilateraler Verträge zwischen der Sowjetunion / Russland und den USA über die Vernichtung aller boden-/landgestützten Flugkörper mit kürzerer und mittlerer Reichweite (500 bis 5500 Kilometer). Der Vertrag wurde am 8. Dezember 1987 anlässlich des Gipfeltreffens von Washington unterzeichnet und am 1. Juni 1988 während des Gipfeltreffens in Moskau in Kraft gesetzt. Er wurde auf unbeschränkte Dauer geschlossen, jedoch am 2. August 2019 außer Kraft gesetzt.

Die USA kündigen derzeit wichtige völkerrechtliche Verträge in Serie. Erst das Atomabkommen mit dem Iran, dann den INF-Vertrag. Jetzt – wieder ohne jede Absprache mit den europäischen NATO-Partnern – den Vertrag über den offenen Himmel von 1992. Schließlich müsste der bilaterale New START-Vertrag zwischen Russland und den USA, der im Februar nächsten Jahres ausläuft, dringend für weitere 5 Jahre verlängert werden. Russland ist dazu bereit; aber die USA wollen offenbar auch diese letzte noch bestehende Begrenzung für die Aufrüstung mit neuen strategischen Atomraketen loswerden, indem sie die Einbeziehung Chinas fordern, das schon entschieden abgelehnt hat.

Der Vertrag über den offenen Himmel ist kein Abrüstungsvertrag und dennoch ein wichtiges Ergebnis aus der Zeit der Beendigung des Kalten Krieges: ein Vertrag, der für gemeinsame Beobachtungsflüge der bisherigen Gegner in Ost und West “dem jeweils anderen den Himmel öffnet”. Alle NATO-Staaten zuzüglich Schweden und Finnland und fast alle Nachfolgestaaten des Warschauer Pakts sind ihm beigetreten, so dass sein Vertragsgebiet heute praktisch die ganze nördliche Halbkugel der Erde umfasst, von “Vancouver bis Wladiwostok”.

Er basiert auf dem Konzept der kollektiven Sicherheit, gewährleistet wechselseitig Transparenz und Vertrauen. Er dient damit auch der Verifikation gemeinsamer völkerrechtlicher Abkommen. Alle beteiligten Staaten können nach kurzfristiger Ankündigung über den beabsichtigten Startflugplatz (3 Tage vorher) und Route (24 h vor Start) das Staatsgebiet eines anderen Vertragsstaates auf beliebiger Route überfliegen und dabei Aufnahmen anfertigen, die dann wiederum allen Vertragsstaaten zur Verfügung gestellt werden. Dabei fliegen jeweils Vertreter des überflogenen Staates mit und kontrollieren die Einhaltung der vereinbarten Bedingungen (z.B. Auflösung der Aufnahmen nicht unter 30 cm). Dazu werden die genutzten Flugzeuge mit den Beobachtungseinrichtungen auch vorab zertifiziert. Im Zeitalter hochauflösender Satellitenaufnahmen ist der Wert dieser Aufzeichnungen für die Weltmächte mit eigenen Satelliten begrenzt; anders aber für die vielen kleineren Staaten, die so an Bilder kommen, die auf anderem Weg für sie nicht erhältlich sind. Immerhin erlauben die eingesetzten Sensoren, Raketen, Kampfpanzer und Flugzeuge nach Typen zu unterscheiden.

Der Vertrag ist 2002 in Kraft getreten und seither erfolgreich praktiziert worden. Bisher wurden mehr als 1.500 Überflüge durchgeführt. Die USA behaupten jetzt, Russland verletze den Vertrag in mehrfacher Hinsicht und zwinge die USA zum Austritt.

Verletzt aber Russland den Vertrag wirklich? – Erhoben werden von den USA öffentlich drei Vorwürfe.

Zunächst wird allgemein behauptet, Russland nutze die Überflüge zur Spionage. So sei 2017 Washington überflogen und kritische militärische und politische Infrastruktur beobachtet worden. Da aber jeweils auch US-Militär mitgeflogen war und vorher das Equipment kontrolliert hatte, konnte ein nicht vertragsgemäßes Handeln nicht einmal substantiell behauptet werden. Zudem wurden die USA von Russland nur 70 Mal überflogen, Russland/Belarus dagegen 500 Mal, wobei Vertreter der USA in 200 Fällen unmittelbar mit an Bord waren.

Der zweite Vorwurf betrifft einen 10 km breiten Streifen Russlands an den umstrittenen Grenzen zu Georgien, wo Russland den Überflug nicht erlaubt. Hintergrund ist der ungelöste Konflikt um die von Russland anerkannte Unabhängigkeit von Abchasien und Südossetien. Da diese beiden Staaten nicht Vertragsstaaten im Open Skies-Vertrag   sind, berief sich Russland auf die Vertragsbestimmung, den 10 km Streifen zum Nachbarstaat nicht zum Überflug freizugeben. Georgien verhindert im Gegenzug seit 2012 alle Überflüge Russlands.

Der dritte Vorwurf betrifft die nur 15.000 qkm große russische Enklave Kaliningrad. Hier hat Russland 2015 einseitig und damit vertragswidrig die erlaubte Flugstrecke auf 500 km begrenzt. Der Vertrag sah für die Enklave Kaliningrad keine gesonderte Begrenzung vor, so dass es als Teil des “westlichen Russlands” galt. (Für ganz Deutschland z.B. gilt eine Begrenzung von 1.200 km, für den gesamten westlichen Teil Russlands 5.000 km.) Hintergrund für das Vorgehen Russlands bei der Begrenzung ist aber, dass Polen im Jahr 2014 die volle Distanz für das westliche Russland von 5.000 km für einen stundenlangen mehrfachen Überflug ausschließlich des Gebiets von Kaliningrad ausnutzte. Der Vertragsbruch durch Russland ist zudem keine essentielle Vertragsverletzung: auch mit 500 km Flugstrecke kann das kleine Gebiet von Kaliningrad vertragsgemäß überwacht werden.

Die USA haben 2017 dann selbst den Vertrag gebrochen und einseitig Alaska und Hawaii vom Überflug durch Russland ausgeschlossen.

Im Herbst 2020 findet die nächste Überprüfungskonferenz des Open-Skies-Vertrags statt. Die entstandenen Differenzen in der Vertrags-durchführung könnten mit gutem Willen gelöst und die Kündigungsgründe der USA ausgeräumt werden.

Die Vermittlerrolle fällt vor allem Deutschland und Frankreich zu. Sie müssten sich zu Fürsprechern der europäischen Staaten machen, die den amerikanischen Alleingang bei der Aufkündigung von Open Skies nicht billigen, sondern am Vertrag festhalten wollen. Die Erklärung von Außenminister Maas vom 21.05.2020, Deutschland “ bedauere den Ausstieg der USA aus dem Abkommen, auch wenn man die Zweifel der USA an der Einhaltung der Vertragsklauseln durch Russland teile”, lässt leider wenig von der ansonsten beanspruchten neuen größeren deutschen Verantwortung in der Welt erkennen. IALANA Deutschland fordert die Bundesregierung daher dazu auf, eigene politische und diplomatische Initiativen zu ergreifen, um sich für die Erhaltung der Regelung über den offenen Himmel im Interesse der gemeinsamen Sicherheit in Europa und in der Welt einzusetzen.

Quellen: Wikipedia, IAlana.de