Die Coronakrise als Blaupause

COVID-19 vaccination center, fair grounds Cologne, foto: wikipedia
Die Bundeswehr weitet ihren Corona-Inlandseinsatz weiter aus. General hält Einsatz biologischer Waffen gegen Deutschland für denkbar.

BERLIN (german-foreign- Bericht) – Die Coronakrise kann als „Blaupause“ für die sogenannte hybride Kriegsführung genutzt werden. Dies erklärt der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner. Baumgärtner zufolge sei „die Hemmung einer Gesellschaft durch das Ausbringen von gesundheitsschädlichen Stoffen … ein mögliches Mittel … zur Schwächung des Gegners“; darauf müsse Deutschland sorgfältig vorbereitet sein. Konkret spielt der Inspekteur des Sanitätsdienstes auf den Konflikt der NATO mit Russland an. Tatsächlich hat die Bundeswehr im Kampf gegen die Pandemie nicht nur zahlreiche Aufgaben im Inland übernommen und baut ihren Coronaeinsatz systematisch aus; inzwischen ist eine fünfstellige Zahl an Soldaten im Inland im Einsatz. Die Bundeswehr stärkt darüber hinaus ihr Netzwerk der „Zivil-Militärischen Zusammenarbeit“ – unter anderem, indem sie „Verbindungselemente“ beim Gesundheitsministerium und beim Robert-Koch-Institut installiert hat. Damit werden die Strukturen für Inlandseinsätze, die schon vor der Pandemie zum Alltag der Bundeswehr gehörten, weiter ausgebaut.

Verbindungskommandos der Bundeswehr

Die Bundesregierung hatte am 27. Januar beschlossen, die Kosten des umfangreichen Inlandseinsatzes der Bundeswehr im Rahmen der Coronakrise zunächst bis Jahresende zu übernehmen, um Länder und Kommunen zu entlasten.  Hintergrund ist, dass in der Bundesrepublik mit dem Krisenmanagement prinzipiell vor allem die Länder befasst sind; damit liegt auch die Hauptlast im Kampf gegen die Coronakrise bei ihnen und bei den Kommunen. Sie stellen daher auch die meisten Amtshilfeanträge an die Bundeswehr im Rahmen des Kampfs gegen die Pandemie. Dabei werden sie von Bundeswehroffizieren beraten, die im Rahmen sogenannter Verbindungskommandos in engem Kontakt mit den zivilen Krisenstäben der Kommunen und Länder stehen. Die Anträge und Lageberichte der Verbindungskommandos laufen im jeweiligen Bundeswehr-Landeskommando zusammen, um anschließend beim Kommando Territoriale Aufgaben zu einem bundesweiten Lagebild gebündelt zu werden. Dort entscheidet Generalmajor Carsten Breuer über die Amtshilfeanträge. Ob die Bundeswehr im Zuge einer Amtshilfeanfrage im Inland aktiv wird, entscheidet sie also eigenständig. Vermittelt über die zivilen Krisenstäbe kommt es dann dazu, dass Soldaten im Rahmen der Amtshilfe auch in privaten Organisationen und Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern aktiv werden.

Zehntausende im Inlandseinsatz

So betreiben Soldaten etwa in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz und den Maltesern Drive-In-Teststationen für Covid-19-Verdachtsfälle. Die Bundeswehr stellt medizinisches und anderes Personal zur Verfügung, das in privaten Krankenhäusern und Pflegeheimen eingesetzt wird oder in Gesundheitsämtern Anrufe beantwortet. Auch an Aufbau und Betrieb der Impfzentren ist die Armee materiell wie personell beteiligt. Eine Schwerpunkttätigkeit ist nach Angaben der Bundeswehr nicht zuletzt das Nachverfolgen von Kontaktpersonen. Die Bundeswehr geht davon aus, dass mit der Kostenübernahme für ihren Coronaeinsatz durch den Bund „etwaige Hemmnisse für eine Antragstellung“ durch Länder und Kommunen „ausgeräumt“ sind. Sie hat seit dem Frühjahr 2020 bereits fast 3.000 Anträge auf Amtshilfe erfüllt, das sind laut Verteidigungsministerin mehr als 90 Prozent der gestellten Anträge. Rund 10.000 Soldaten sind dabei derzeit im Einsatz. Weitere 10.000 Soldaten stehen bereit.  Der Inlandseinsatz der Bundeswehr soll damit fast ein Jahr nach seinem Beginn nicht nur fortgesetzt, sondern offenbar noch deutlich ausgebaut werden.

Der verfassungsrechtliche Rahmen

Dabei verbietet der verfassungsrechtliche Rahmen für die Amtshilfe, als die der Coronaeinsatz deklariert wird, eine strukturelle Zusammenarbeit und erlaubt der Bundeswehr auch im Notfall Unterstützungsleistungen nur dann, wenn alle anderen zivilen Möglichkeiten erschöpft sind. Als Konsequenz aus dem Nationalsozialismus sind Inlandseinsätze der Bundeswehr verfassungsrechtlich nur in drei Ausnahmefällen erlaubt: Amtshilfe, Katastrophenhilfe und Innerer Notstand. Erstere befugt die Bundeswehr dabei lediglich zu Unterstützungsleistungen abseits jeglicher hoheitlich-polizeilicher Maßnahmen; diese sind ihr nur im Katastrophenfall und im Notstand gestattet: Würde die Pandemie zum schweren Unglücksfall oder zur Katastrophe im Sinne von Artikel 35 Absatz 2 des Grundgesetzes erklärt, könnten die im Kampf gegen sie eingesetzten Soldaten zu Zwangsmaßnahmen gegen Zivilpersonen befugt werden. Im Falle von Amtshilfe muss die antragstellende Behörde grundsätzlich die anfallenden Kosten übernehmen, es sei denn, die hilfeleistende Behörde verzichtet. Einen solchen Verzicht hat die Bundesregierung nun rückwirkend vom 1. März 2020 und fortlaufend bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Trotz der verfassungsrechtlichen Einschränkungen gehörten Inlandseinsätze schon vor der Pandemie zum Alltag der Bundeswehr. Sogar die Zusammenarbeit der Streitkräfte mit der Polizei ist dabei keine Seltenheit, wie aus regelmäßigen Bundestagsanfragen durch Abgeordnete der Linksfraktion hervorgeht.

„Ein Mittel hybrider Kriegsführung“

Den Coronaeinsatz nutzt die Bundeswehr zugleich, um ihr Netzwerk der „Zivil-Militärischen Zusammenarbeit“ im Inland weiter auszubauen. So gibt das Kommando Territoriale Aufgaben an, es halte „stetig engen Kontakt“ zu zivilen Stellen wie zum Beispiel dem Gesundheitsministerium oder dem Robert-Koch-Institut; bei beiden hat der Sanitätsdienst der Bundeswehr ein sogenanntes Verbindungselement fest installiert. Spezialisten aus allen gesellschaftlichen Bereichen hätten sich im Zuge der Corona-Krise „eng abgestimmt“, resümierte kürzlich der Inspekteur des Bundeswehr-Sanitätsdienstes, Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner. Das Covid-19-Virus habe die Gesellschaft „stark beeinflusst“; aus den „Nebenwirkungen“ der Pandemie könne schnell eine politische Krise entstehen. Dabei müsse „der Zusammenhang zwischen Gesundheit und Innerer wie Äußerer Sicherheit … zukünftig deutlich stärker beachtet werden“, erklärte Baumgärtner weiter; die Grenze zwischen ziviler und militärischer Bedrohungslage „verschwimme“ bei „kritischen Gesundheitslagen“ wie der Coronakrise. Dies sei nicht zuletzt deshalb der Fall, weil „die Hemmung einer Gesellschaft durch das Ausbringen von gesundheitsschädlichen Stoffen … ein mögliches Mittel hybrider Kriegsführung zur Schwächung des Gegners in Szenarien der Zukunft sein“ könne.

„Vulnerabler Punkt“ im Konflikt mit Russland

Baumgärtner konkretisiert seine Überlegungen mit Blick darauf, dass Deutschland im Konflikt der NATO-Staaten mit Russland die strategische Rolle einer „Drehscheibe für Truppen“ zukomme. Nun sei „die Nachführung von Personal und Material … ein besonders vulnerabler Punkt für das Gelingen von militärischen Aktionen“: „Die Minderung der Einsatzbereitschaft durch Fremdeinwirkung in Deutschland kann daher als wahrscheinlich angenommen werden“, schlussfolgert Baumgärtner. In einem solchen Fall sei das „Vertrauen der Bevölkerung in die Politik“ die Basis für eine „handlungsfähige, wehrhafte und damit resiliente Gesellschaft“. Für einen „gesamtgesellschaftlichen“ zivil-militärischen Umgang mit solch einer „Fremdeinwirkung“, erklärt der Inspekteur des Sanitätsdienstes, könnten „die Erfahrungen aus der SARS-CoV-2 Lage eine Blaupause sein“.

Quelle: german-foreign (Original-Text)