Der Krieg gegen Jugoslawien war völkerrechtswidrig

Zwischen dem 24. März und dem 10. Juni 1999 bombardierte die NATO – besser: die USA – Jugoslawien. Denn die gesamte Zielbestimmung lag in den Händen der US-Amerikaner, was zu Beschwerden der europäischen NATO-Partner führte. ‚Aus Versehen‘ wurde auch die chinesische Botschaft getroffen.

Auslöser des Krieges war der letztlich militant gewordene Aufstand der ‚Befreiungsorganisation‘ der albanischen Kosovaren UCK, die für ein autonomes, Albanien-orientiertes Kosovo kämpften. Die Bundestagswahl im Herbst 1998 hatten die SPD und die Grünen gewonnen. Die US-Außenministerin Madeleine Albright bestellte den kommenden Bundeskanzler Gerhard Schröder und seinen kommenden Außenminister Joschka Fischer nach Washington, um sie auf den Krieg einzuschwören. Motiv war die Angst Albrights vor den anfänglich auch von Fischer geäußerten Absichten, aus der NATO auszutreten.

 

 

Der Mitgründer des PNAC, Robert Kagan (Ehemann von Victoria Nuland, US-Botschafterin bei der EU), schrieb dazu in seinem Buch Macht und Ohnmacht. Amerika und Europa in der Neuen Weltordnung (2003), nur die NATO sei „der Westen“. Sehr kritisch betrachtete Kagan europäische Bemühungen, eine Alternative zur NATO aufzubauen. In der Abwehr dieser Gefahr sah Kagan den wesentlichen Grund für den Jugoslawien-Krieg: Auf dem Balkan hätten keine „nationale Interessen“ auf dem Spiel gestanden. Ein Hauptziel der amerikanischen Intervention sei der Zusammenhalt des Bündnisses gewesen. Eine Rezension ist in den NachDenkSeiten vom 29.10.2015 erschienen.

Der Krieg gegen Jugoslawien war völkerrechtswidrig, weil eine Ermächtigung des Sicherheitsrates und eine Selbstverteidigungssituation nicht vorgelegen hatten. Der erste deutsche Kriegseinsatz nach 1945 war daher illegal. Die völkerrechtliche ‚Rechtfertigung‘, es habe sich um eine ‚humanitäre Intervention zwecks Verhütung eines Völkermordes‘ gehandelt, war an den Haaren herbeigezogen. Erstens: Die Fakten gaben einen ‚Völkermord‘ nicht her. Zweitens: Die sogenannte ‚humanitäre Intervention‘ war völkerrechtlich nicht anerkannt. Eine Resolution der UN-Generalversammlung von 2005 lässt zwar derartige Interventionen zu, bindet sie aber an die Zustimmung des Sicherheitsrates.

Quelle: Nachdenkseiten.de